Auszug aus der Satzung

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung (5 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)

im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen.

3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen Information und Aufklärung der Öffentlichkeit durch Bereitstellung von Informationsmaterialien und Durchführung von Seminaren und Workshops über psychische Erkrankungen, insbesondere Formen. Ursachen, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten, Durchführung von Projekten der De-Stigmatisierung von psychisch Kranken in der Gesellschaft, Schaffung eines Netzwerkes für Menschen mit psychischen Problemen und Menschen, die sich für diese Personengruppe einsetzen möchten, Individuelle Einzelfallhilfe für direkt betroffene Personen.